Formulare für Kasse & Buchhaltung
Regelmäßig von Rechtsexperten geprüft
Die Kassenbücher und -berichte sind für eine übersichtliche und korrekte Geschäftsführung unerlässlich. Wir bieten Ihnen mit unseren Formularen und Vorlagen zuverlässige und bewährte Hilfen für Ihre Buchhaltung und Steuer, darauf können Sie sich verlassen! Natürlich regelmäßig von Rechtsexperten geprüft.
alles für Ihre rechtssichere Kassenführung
Keine Buchung ohne Beleg
Kasse führen leicht gemacht
Formular nutzen und rechtlich auf der sicheren Seite sein
Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu erfassen. Dabei müssen viele wichtige Vorgaben beachtet werden, denn das Finanzamt schaut genau hin. Deshalb bieten wir Formulare für Kasse & Buchhaltung an, auf die Sie sich verlassen können. Unsere Muster haben vorgedruckte Spalten, die Ihnen eine optimale Orientierung beim Ausfüllen geben. Dank der Vorlage wird keine wichtige Angabe vergessen. Das Kassenbuch, ein absoluter Dauerbrenner, ist perfekt geeignet für alle, die jede Einnahme und Ausgabe genau verzeichnen müssen. Der Kassenbericht hilft Ihnen, die Tageseinnahmen durch Tagesabschluss zu ermitteln - übrigens ein beliebter Vordruck bei Unternehmen, die eine offene Ladenkasse führen.
Profitieren Sie von Rechtssicherheit: Unsere Formulare werden regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten überprüft. Dank der Sicherheitsbindung halten die Formularbücher auch bei starker Beanspruchung bis zur letzten Seite fest zusammen. In unserem Tipp Verzeichnis finden Sie unter dem Thema "Rechtliche Themen" aktuelle Hinweise und immer wieder nützliche Hilfe.
Das perfekte Buchhaltungsformular für Sie
Einzel- Aufzeichnungspflicht
Es gilt der Grundsatz der Einzelaufzeichnung. Es muss also jede Geldbewegung einzeln dokumentiert werden.
Ausnahme: Summarische Ermittlung
Ist eine Einzelaufzeichnung nicht zumutbar kann die Tageslosung rechnerisch ermittelt werden (Retrogerade Methode).
Hierfür bieten sich der Kassenbericht und das Zählprotokoll an.
Belege
Keine Buchung ohne Beleg. Für Einzahlugen und Entnahmen bieten sich Eigenbelege zur Dokumentation an.
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