Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Tipps für die richtige Etiketten-Kennzeichnung
Sie verkaufen Lebensmittel und möchten das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, korrekt angeben?
Wir helfen Ihnen dabei – mit hilfreichen Informationen zu den nötigen Angaben und den passenden Produktetiketten inkl. gratis Designvorlagen speziell für Pflichtangaben auf Produkten!
Die allgemeine Kennzeichnung für Lebensmittel und welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Hierzu gehören unter anderem z.B. Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nettofüllmenge etc. und eben auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, das wir hier näher beleuchten möchten.
Hier finden Sie alles was Sie dazu wissen müssen:
Wie & wo kennzeichne ich meine Produkte am besten?
Das MHD können Sie entweder mit auf das Produktetikett oder das rückseitige Etikett drucken, auf dem Deckel oder Boden der Produktverpackung oder auf einem extra Etikett angegeben. Hier eigenen sich weiße oder transparente Papier- oder Folienmaterialien. Die Größe und Positionierung sind aber vor allem von Ihrem Design abhängig.
Das Wichtigste: die Angaben müssen klar lesbar sein.
Die korrekte Schreibweise lautet:
Entweder „mindestens haltbar bis dd/mm/yyyy“
oder „mindestens haltbar bis siehe…“ (hier kann das Datum dann alleine stehen).
Das MHD kann mittlerweile an einer beliebigen Stelle auf der Verpackung angegeben werden, dabei sollte auf folgendes geachtet werden:
- Alle Pflichtangaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar angebracht werden
- Sie dürfen nicht durch andere Elemente verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden und der Blick darf nicht abgelenkt werden
- Die Schriftgröße sollte mindestens 1,2 mm bezogen auf „das kleine x“ (je nach Schriftart bis zu 2,7 mm möglich), z.B. Times New Roman 8 pt, Arial 7 pt, Avenir 8 pt, Courier 8 pt, Helevtica 7 pt. Bei kleineren Verpackungen (Hälfte einer Postkarte) muss die Schriftgröße mindestens 0,9 mm betragen. Z.b. Times New Roman 6 pt, Arial 5 pt, Avenir 6 pt, Courier 6 pt, Helevtica 5 pt
- Die Schrift sollte sich kontrastreich vom Untergrund abheben
- Die Angaben können vorne mit auf dem Produktetikett, auf dem rückseitigen Etikett, auf dem Deckel oder am Boden angegeben werden.
- Die MHD-Angaben können mit auf dem Etikett gedruckt werden oder per Hand nachträglich eingefügt werden
- Sie sollten während der gesamten Lebensdauer des Lebensmittels lesbar sein, also unbedingt auf eine permanente Haftung und u.U. höhere Strapazierfähigkeit der Produktetiketten achten!
Hier eigenen sich unsere permanent klebenden Folienetiketten in weiß oder transparent oder unsere permanent klebenden Papieretiketten. Richten Sie sich bei den Formaten und Größen nach Produkt, Design und Vorlieben.
Vorlagen MHD
99,1 x 67,7 mm
99,1 x 139 mm
40 x 100 mm
99,1 x 57 mm
Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum?
Was bedeutet MHD und VD eigentlich und was ist der Unterschied?
MHD steht für Mindesthaltbarkeitsdatum und VD steht für Verbrauchsdatum (Verfallsdatum):
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei angemessener Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält, also z.B. Geruch, Geschmack, Farbe und Nährwerte. Die Lebensmittel sind nach dem MHD also meist noch sehr gut genießbar, wenn sie nicht geöffnet und richtig gelagert wurden.
Anders ist das beim Verbrauchsdatum: bei mikrobiologisch schnell verderblichen und empfindlichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden. Hier muss die ausdrückliche Kennzeichnung „zu verbrauchen bis“ und die Lagerbedingungen wie z.B. Kühltemperatur angegeben werden. Nach diesem Datum sollte das Lebensmittel auf keinen Fall mehr verzehrt werden.
Wie wird das MHD bzw. VD festgelegt?
Hier trägt der Hersteller die Verantwortung und legt das nach bestem Wissen und Gewissen selbst fest. Als Basis dienen Untersuchungen, Haltbarkeits- und Stabilitätsstudien, eigene Erfahrungen und Einschätzungen von Sachverständigen. Das MHD wird manchmal gerne auch etwas früher angesetzt, damit der Hersteller auf der sicheren Seite ist.
Nach abgelaufenem MHD dürfen Lebensmittel noch verkauft werden, die Verantwortung liegt dann beim Lebensmittelhändler, der mit Stichproben prüfen sollte, ob das Lebensmittel einwandfrei ist. Oft werden diese dann zu einem reduzierten Preis angeboten. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum alleine ist kein Grund zur Reklamation. Werden dann allerdings Mängel festgestellt, besteht ein Rechtsanspruch auf Ersatz.
Achtung: nach abgelaufenen Verbrauchsdatum wiederum dürfen die Lebensmittel nicht mehr verkauft werden.
Was muss bei welchen Lebensmitteln angegeben werden?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gehört zu den verpflichtenden Angaben bei fast allen Lebensmitteln.
Ausnahme: um unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden, sind Lebensmittel, bei denen sich auch bei langer Lagerungsdauer die Qualität nicht verändert, von der Pflicht zur Angabe des MHD befreit. In den meisten Fällen müssen auch Hinweise zu den Lagerbedingungen angegeben werden, siehe weiter unten.
Bei der Kennzeichnung bei allen MHD-pflichtigen Lebensmitteln kommt es darauf an, um was für ein Lebensmittel es sich genau handelt. Hier ein Überblick:
- Leicht verderbliche, abgepackte Lebensmittel wie frischer Fisch oder Fleisch: Kennzeichnung „zu verbrauchen bis“ mit Datumsangabe dd/mm/jjjj
- Lebensmittel mit einer Haltbarkeit < 3 Monate wie z.B. Milchprodukte oder Brot: Kennzeichnung „mindestens haltbar bis dd/mm/yyyy“
- Lebensmittel mit einer Haltbarkeit > 3 Monate wie z.B. Säfte, Nudeln oder Mehl: Kennzeichnung „mindestens haltbar bis mm/yyyy"
- Lebensmittel mit einer Haltbarkeit > 18 Monate wie z.B. Konserven, Konfitüre, Gewürze: Kennzeichnung „Ende yyyy“
Bei folgenden Lebensmitteln muss keine MHD oder VD Kennzeichnung angegeben werden:
- Frisches Obst und Gemüse, das nicht geschnitten oder geschält (oder ähnliches) wurde
- Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent
- Alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind
- Speiseeis in Portionspackungen
- Backwaren, die normalerweise innerhalb 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden
- Speisesalz, ausgenommen jodiertes Speisesalz
- Zucker in fester Form und Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen oder Aromastoffen und Farbstoffen bestehen
- Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen
- Weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken
Die Angaben zum MHD bei Kosmetikartikeln werden nach §5 der Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung) geregelt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss nur angegeben werden, sofern das kosmetische Mittel eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger aufweist. Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Kosmetikprodukten finden Sie hier.
Sind Hinweise zu Lagerbedingungen Pflicht?
Neben dem Datum muss auch ein entsprechender Hinweis angegeben werden, wenn die Mindesthaltbarkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen gewährleistet ist. Dazu wird folgender Wortlaut verwendet, was dann bedeutet:
Gekühlt lagern: über 0°C bis 4°C, Toleranz bis 6°C
Kühl lagern: bis zu 15°C, Toleranz bis 18°C
Zimmertemperatur: über 15°C bis circa 25°C
Vor Wärme schützen: nicht in unmittelbarer Nähe einer Wärmequelle lagern
Trocken lagern: maximale relative Luftfeuchtigkeit bis 70 Prozent
Lichtgeschützt lagern: wenig dem Tageslicht oder künstlichem Licht aussetzen